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Für eine in der BRD nicht verbotene Organsiation aktiv zu sein, wird schwerer bestraft als zehnfache Beihilfe zum Mord!

Ganz im Sinne von Recep Tayip Erdogan dürfte das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts sein, dass nach über vier Jahren Verhandlungsdauer 10 Genoss*innen der in der BRD nicht verbotenen Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) zu mehrere Jahren Gefängnis verurteilte. Ihnen wurde nicht vorgeworfen, in der BRD strafbare Handlungen begangen zu haben. Ihnen wurde vorgerworfen, für eine in der faschistischen Türkei als „terroristisch“ diffamierte Organisation tätig zu sein.

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